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LG Ingolstadt, 28.07.2015 - 1 HKO 882/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 28.07.2015 - 1 HKO 882/14
- OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3521/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3521/15
Streitiger Provisionsanspruch eines Handelsvertreters
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 28.07.2015, 1 HK O 882/14, dahingehend abgeändert,.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ingolstadt vom 28.07.2015, Az. 1 HK O 882/14, wird die Klage abgewiesen.
- VG Bayreuth, 19.06.2019 - B 7 K 17.741
Grün-Schwarztee-Melange unter der Auslobung "Fit & Schlank"
Sie verweist auf die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1966, 445, 449 - Glutamat), in der es u.a. heiße: "Bei dem hier gegebenen besonderen Sachverhalt bilden nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise in erster Linie nicht die chemischen Zusammensetzungen, sondern die bei der praktischen Anwendung der Waren hervorgetretenen Wirkungen den Anknüpfungspunkt für die wettbewerblich relevanten Vorstellungen der Abnehmer." Dieser Ansicht sei auch das LG Würzburg (U.v. 11.7.2014 - 1 HK O 882/14 - juris): "Für Verbraucher kommt es auf die beworbene Wirkung des Produkts insgesamt und gerade nicht auf die Einzelheiten der chemischen Zusammensetzung an." Das OLG Bamberg habe das Urteil des Landgerichts Würzburg bestätigt und die Berufung zurückgewiesen. - VG München, 12.07.2017 - M 18 K 16.3684
Irreführung von Verbrauchern durch quantitativ nicht ausreichende Menge an …
In der den Angaben der Verpackung des streitgegenständlichen Produkts sei lediglich eine objektive Beschaffenheitsangabe zu sehen und nicht eine Werbeaussage, die unter Art. 5 und weitere Artikel der HCV falle (LG Würzburg vom 11.7.2014, Az.: 1 HKO 882/14 und OLG Bamberg, U.v. 19.11.2014, Az.: 3 U 159/14).